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Lithium-Ionen-Batterien versenden: Was ADR und IATA verlangen

Lithiumbatterien sind Gefahrgut. Welche UN-Nummern, Verpackungen, Kennzeichnungen und Dokumente beim Versand nach ADR (Straße) und IATA (Luft) gelten — kompakt erklärt.

Abstrakte Illustration: Lithiumbatterie-Versand als Gefahrgut — ADR und IATA

Lithiumbatterien stecken heute in fast jedem batteriebetriebenen Gerät — vom Akkuschrauber bis zum medizinischen Messgerät. Für den Versand gelten sie als Gefahrgut. Wer sie verschickt, muss sie korrekt einstufen, verpacken, kennzeichnen und dokumentieren. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Pflichten nach ADR (Straße) und IATA (Luft).

Warum sind Lithiumbatterien Gefahrgut?

Lithiumbatterien können bei Beschädigung, Kurzschluss oder unsachgemäßer Verpackung in Brand geraten. Deshalb sind sie in den internationalen Transportregelwerken als Gefahrgut der Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) eingestuft. Der Versender ist dafür verantwortlich, dass jede Sendung den anwendbaren Vorschriften entspricht.

Welche UN-Nummern gelten für Lithiumbatterien?

Die anwendbaren Regeln hängen an der UN-Nummer der Sendung. Für Lithiumbatterien sind vor allem vier relevant:

  • UN 3480 — Lithium-Ionen-Batterien, separat versandt
  • UN 3481 — Lithium-Ionen-Batterien, in oder mit einem Gerät verpackt
  • UN 3090 — Lithium-Metall-Batterien, separat versandt
  • UN 3091 — Lithium-Metall-Batterien, in oder mit einem Gerät verpackt

Lithium-Ionen-Akkus (wiederaufladbar) fallen unter UN 3480/3481, Lithium-Metall-Batterien (meist nicht wiederaufladbar) unter UN 3090/3091.

Was unterscheidet ADR (Straße) und IATA (Luft)?

Je nach Verkehrsträger gilt ein anderes Regelwerk — und der Lufttransport ist deutlich strenger:

  • ADR regelt den Gefahrguttransport auf der Straße in Europa.
  • IATA-DGR regelt den Transport per Luftfracht und setzt die ICAO-Vorgaben um.
  • Für See- und Schienentransport gelten IMDG bzw. RID.

Mehr zu den Regelwerken im Glossar. Wichtig: Eine Sendung, die für den Straßentransport zulässig verpackt ist, erfüllt nicht automatisch die strengeren Anforderungen der Luftfracht.

Wann gelten erleichterte Bedingungen?

Ob eine Sendung voll regulierte oder erleichterte Anforderungen erfüllen muss, hängt von der Energie bzw. dem Lithiumgehalt ab:

  • Lithium-Ionen: Zellen bis 20 Wh und Batterien bis 100 Wh fallen unter erleichterte Bedingungen; darüber gelten die vollen Vorschriften.
  • Lithium-Metall: Zellen bis 1 g und Batterien bis 2 g Lithiumgehalt fallen unter erleichterte Bedingungen; darüber gelten die vollen Vorschriften.

Auch unter den erleichterten Bedingungen bleiben Kennzeichnung, geeignete Verpackung und teils ein Beförderungsdokument Pflicht — „erleichtert” heißt nicht „regelfrei”. Die genaue Abgrenzung und die Sondervorschriften ändern sich regelmäßig; maßgeblich ist immer die aktuelle Ausgabe des jeweiligen Regelwerks.

Welche Pflichten hat der Versender?

Über alle Verkehrsträger hinweg laufen die Kernpflichten auf dasselbe hinaus:

  1. Klassifizierung — korrekte UN-Nummer und Einordnung anhand von Batterietyp, Energie/Lithiumgehalt und Verpackungsart.
  2. Verpackung — schützt vor Kurzschluss und Beschädigung; je nach Fall in zugelassener (UN-geprüfter) Verpackung.
  3. Kennzeichnung & Bezeichnung — Lithiumbatterie-Kennzeichen und, soweit erforderlich, das Gefahrgutkennzeichen der Klasse 9.
  4. Dokumentation — Beförderungspapiere bzw. die erforderliche Erklärung für die jeweilige Sendung.
  5. Verkehrsträger-Besonderheiten — im Lufttransport gelten zusätzliche Anforderungen: Einzeln versandte Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) müssen mit einem Ladezustand von höchstens 30 % befördert werden.

Schon kleine Fehler — eine falsche Kennzeichnung, ein fehlendes Dokument, eine unzulässige Verpackung für die Luftfracht — können zu Zurückweisung der Sendung, Bußgeldern oder dem Verlust der Versandberechtigung beim Carrier führen.

Warum der manuelle Weg teuer wird

In der Praxis prüfen viele Unternehmen jede Sendung manuell gegen ADR, IATA und die jeweiligen Sondervorschriften. Das kostet Zeit, ist fehleranfällig und skaliert schlecht — gerade bei hohem Versandvolumen. Jede Regelwerks-Aktualisierung muss nachgehalten werden, und ein einziger Fehler kann eine ganze Lieferkette aufhalten.

Genau hier setzt unser SaaS-Produkt Lithium Hub an: Es prüft Batterietyp, Gewicht und Zielland automatisch gegen die aktuellen Regelwerke und erzeugt versandfertige Label und Dokumente in unter 90 Sekunden — inklusive Auswahl des günstigsten zulässigen Versandwegs. Wer den Gefahrgutversand stattdessen tief in seine SAP-Prozesse integrieren möchte, findet im Bereich Gefahrgut in SAP Product Compliance den passenden Beratungsansatz.


Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche oder gefahrgutrechtliche Beratung. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung der einschlägigen Regelwerke (ADR, IATA-DGR, IMDG, RID). Fragen zu Ihrem konkreten Versandprozess? Sprechen Sie uns an.

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