- Herausforderung
- Eine Aufsichtsbehörde forderte fristgebunden eine Änderung am Sicherheitsdatenblatt (CLP-Verordnung 1272/2008): In Abschnitt 11.1 soll für jeden toxikologischen Endpunkt automatisch die Phrase „Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt" erscheinen — aber nur, wenn das Produkt dort nicht eingestuft ist und die Tabelle dennoch Daten enthält. Die Tücke: sauber nur über umfangreiche WWI-Stack-Logik abbildbar.
- Vorgehen
- Bedingte Ausgabe je Endpunkt über WWI-Stacks — Abgleich der H-Sätze aus Abschnitt 2 gegen die Datentabelle in 11.1, samt Sonderfall-Behandlung für Haut- und Augenreizung (zusätzliche Prüfung auf vorhandene Produktstudien-Phrasen).
- Ergebnis
- Termingerecht innerhalb der Behördenfrist geliefert — die Phrase erscheint automatisch genau dort, wo die Verordnung sie verlangt.