Definition und Klassifikation von Gefahrgut

Immer wieder taucht in Gesprächen mit unseren Kunden die Frage auf, was genau unter dem Begriff „Gefahrgut“ zu verstehen sei und wie sich dieser zu „Gefahrstoffen“ abgrenzt. Daher möchten wir in unserem heutigen Beitrag auf eben diese Thematik eingehen und klare Definitionen und Klassifikationen aufzeigen.

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Definition Gefahrstoff

Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind

  • gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3 Gefahrstoffverordnung,
  • Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,
  • Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung gefährliche Stoffe entstehen oder freigesetzt werden,
  • Stoffe und Gemische, die die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,
  • alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.

Sie sind somit die Sammelbezeichnung für Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder biologischen Eigenschaften eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Diese Gefahr kann beim Transport, der Lagerung oder bei der Verwendung entstehen.

Definition Gefahrgut

„Als Gefahrgut bezeichnet man im Zusammenhang mit dem Transport im öffentlichen Raum Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für

  • die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit,
  • wichtige Gemeingüter,
  • Leben und Gesundheit von Menschen, Tiere und Sachen

ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.“[1]

Zusammenfassend lässt sich sagen, ein GefahrSTOFF wird dann zum GefahrGUT, wenn er transportiert wird.

Klassifikation von Gefahrgut

Je nach Art und Eigenschaften werden Gefahrgüter in verschiedene Klassen eingeteilt. Die Klassifikation erfolgt nach Kriterien wie z. B. Gefährlichkeit, Explosionsrisiko, Toxizität, Entzündbarkeit oder Radioaktivität. Die Klassifikation ist international geregelt und wird durch das sogenannte „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" (GHS) standardisiert.

Die Klassifikation erfolgt in der Regel in neun Klassen:

  1. Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände (z. B. Sprengstoffe, Feuerwerkskörper)
  2. Gasförmige Stoffe (z. B. Propan, Butan)
  3. Entzündbare Flüssigkeiten (z. B. Benzin, Ethanol)
  4. Entzündbare feste Stoffe (z. B. Schwefel, Aluminiumspäne)
  5. Oxidierende Stoffe (z. B. Wasserstoffperoxid)
  6. Giftige Stoffe (z. B. Zyankali, Quecksilber)
  7. Radioaktive Stoffe (z. B. Uran, Plutonium)
  8. Ätzende Stoffe (z. B. Schwefelsäure, Natronlauge)
  9. Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (z. B. Lithiumbatterien, quecksilberhaltige Thermometer)

Die Klassifikation von Gefahrgut ist von großer Bedeutung für den Transport, die Lagerung und die Handhabung.

Sie dient als Grundlage für die Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrgut und bestimmt die Anforderungen an den Transportprozess sowie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Eine genaue Kenntnis der Klassifikation von Gefahrgut ist daher für alle an der Handhabung von Gefahrgut beteiligten Personen unerlässlich.

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[1]de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgut